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Wärmedämmung

Wärmedämmung bei SAMORE 

Kälte und Zugluft sind unangenehm und vermitteln kein behagliches Wohngefühl, denn zu diesem gehört das richtige Maß an Wärme. Also drehen wir im Winter die Heizung auf, machen uns zunächst über Energieverluste kaum Gedanken. Steigen allerdings die Heizkosten, sieht es bald anders aus. Nun sind effizientere Lösungen gefragt. An oberster Stelle steht die fachgerechte Wärmedämmung, welche einige Vorteile bietet, denn  Mit einer guten Wärmedämmung sinken sowohl der Verbrauch als auch die Energiekosten. 

Außerdem wirken sich die Schwankungen der Außentemperatur nicht unmittelbar auf die Zimmertemperaturen aus: Im Sommer heizt sich das Innere des Gebäudes nicht so schnell auf, im Winter kühlen die Wände nicht so stark ab, dass Feuchtigkeit aus der Luft kondensieren könnte. 

Bauschäden durch Feuchtigkeit und Schimmelbefall werden auf diese Weise vorgebeugt.

Wärmedämmung ist eine wichtige werterhaltende Maßnahme und gehört bei modernen oder renovierten Gebäuden einfach dazu. Ein Gebäude, das fachgerecht gedämmt ist und folglich niedrige Verbrauchswerte aufweist, kann zu höheren Preisen vermietet werden und hat ebenso einen höheren Wiederverkaufswert.

Wärmedämmung an Gebäuden hilft, weniger fossile Energieträger zu verbrauchen und somit den CO2-Ausstoß zu verringern. Er gilt als Hauptverursacher der globalen Klimaerwärmung. Um also unter dem Stichwort Klimaschutz den Energiebedarf zu senken, ist die Wärmedämmung ein wichtiger Aspekt.

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Lohnt sich eine Wärmedämmung?

Energie und Heizkosten eines Hauses lassen sich durch eine gute Wärmedämmung deutlich senken. Ein Altbau verliert bis zu 35 Prozent der erzeugten Wärme über nicht gedämmte Außenwände, bis zu 20 Prozent über ein ungedämmtes Dach. Diese Wärmeverluste lassen sich nicht ganz vermeiden – aber deutlich senken.

Ist eine Wärmedämmung gesetzlich vorgegeben?

Ja, denn wer heute bauen oder sanieren möchte, muss sich an die Vorgaben der Energiesparverordnung „EnEV 2014“ und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz „EEWärmeG 2011“ halten. Die im Jahr 2014 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit verabschiedeten Energieeinsparverordnung „EnEV 2014“ wurde am 01.01.2016 wirksam. Hierin wird der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent gesenkt und der Wert für die Mindestwärmedämmung der Gebäudehülle um durchschnittlich 20 Prozent erhöht.